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Erlagscheinwerbung nimmt kein Ende

Besonders Gründer fallen häufig auf die unseriösen Anbieter herein.

Stichworte: Junge Unternehmen | Werbung

Der Schutzverband gegen den unlauteren Wettbewerb warnt aus aktuellem Anlass wieder einmal vor irreführenden Aussendungen an Unternehmer.

Erlagscheinwerbung - was ist das?

Besonders Gründer und Gründerinnen kennen das: Kaum ist das Gewerbe angemeldet, flattern Zahlscheine ins Haus. Darunter sind immer wieder solche, die den Eindruck vermitteln, dass es sich um eine Eintragungsgebühr in ein öffentliches Register handelt. In dem Glauben, dass dies Vorschrift sei und die Bürokratie wieder einmal zugeschlagen habe, wird tatsächlich bezahlt.

Die Gründer sind um einige hundert Euro ärmer und um eine wertvolle Erfahrung reicher: zahle nie ein, ohne das Kleingedruckte genau gelesen zu haben - auch wenn es noch so offiziell aussieht. Erst das Kleingedruckte macht meist klar, dass es sich um ein privates Angebot handelt und oft wird mit der Bezahlung ein Vertrag für mehrere Jahre eingegangen!

Welche Eintragung ist wirklich erforderlich?

Diese Anbieter erwecken zumeist erfolgreich den Eindruck, dass es sich um Einträge in ein offizielles Verzeichnis wie z.B. das Firmenbuch handelt. Tatschlich gibt es in Österreich nur für die Eintragungen von Kapitalgesellschaften wie z.B. einer GmbH eine verpflichtende Veröffentlichungsgebühr. Diese beträgt vergleichsweise schmale ca. Euro 100,-- und wird von der ?Wiener Zeitung? vorgeschrieben.

Warum gibt es immer wieder Probleme mit Erlagscheinwerbung?

An sich ist die Rechtsprechung ziemlich restriktiv: Der OGH hat festgehalten, dass bei einer Zahlscheinwerbung Unlauterkeit vorliegt, wenn nicht in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise auf den Charakter als privates Vertragsangebot hingewiesen wird. Es darf also nicht der Eindruck vermittelt werden, dass es sich um eine amtliche Vorschreibung handelt.

Viele dieser Anbieter haben jedoch ihren Sitz im Ausland. Erfahrungsgemäß sind die Chancen, einen einmal bezahlten Betrag zurück zu erhalten, sehr gering.

Diese Anbieter sind nicht nur dem Schutzverband ein Dorn im Auge, sondern auch der Wirtschaftskammer. Im Zweifelsfall eher einmal zu oft als zu wenig bei der eigenen Fachgruppe oder Innung nachfragen!

Quelle: Schutzverband gegen den unlauteren Wettbewerb

Online seit: 04.03.2009

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