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SAFT ans Finanzamt?

Die Finanzverwaltung plant die Einführung des sog. "Standard Audit File Tax". Damit sollen alle Unternehmen jährlich ihre gesamten Daten abliefern.

Stichworte: Betriebsprüfung | Finanzamt | Steuern und Abgaben

Bereits bisher müssen im Falle einer Betriebsprüfung elektronisch erstellte Buchhaltungsdaten der Finanzverwaltung in Form von Druck- oder Exportdateien zur Verfügung gestellt werden.

Verpflichtendes jährliches Standard Audit File Tax geplant

Wie der Kurier berichtet, plant die Finanzverwaltung nun die Einführung des sogenannten "Standard Audit File Tax", oder kurz SAFT. Das bedeutet, dass jedes Unternehmen jährlich seinen gesamten Datenbestand an das Finanzamt abliefern müsste und nicht nur mehr im Falle einer Betriebsprüfung.

Kritikpunkte: Datensicherheit und Kosten

Sehr kritisch wird die Frage der Datensicherheit diskutiert. Die Finanzämter würden dann über sämtliche relevante Unternehmensdaten verfügen wie z.B. über Einkaufspreise, Lieferanten- und Kundendaten, Produktpreise etc. In Zeiten, in denen Fälle von Datenklau in erheblichem Ausmaß fast täglich durch die Presse gehen, sorgt diese Zukunftsperspektive eher für Verunsicherung.

Kritisiert wird auch, dass die Betriebe ihre Buchhaltungs-EDV entsprechend umrüsten müssten und dies wohl auf eigene Ksten.

Von Freiwilligkeit bis zum sanften Druck

Bereits jetzt ist eine freiwillige Teilnahme an SAFT für Unternehmen möglich. Obwohl seitens der Finanz mit weniger Besuchen von Betriebsprüfern gelockt wird, ist die Skepsis noch zu groß und Unternehmen steigen bislang auf das Angebot nicht ein.

Nun dürfte Druck über die Steuerberater gemacht werden. Die Teilnahme an SAFT wird mit günstigeren Zuteilungsquoten für die Bilanz und Steuererklärung beim Finanzamt belohnt bzw. gehen diese andernfalls verloren.

Quelle: Kurier online

Online seit: 15.02.2010

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