Stichworte: Sozialversicherung Selbständige
Die neue Sozialversicherungsanstalt für Selbständige (SVS) soll mit 1. Juli 2006 die Arbeit aufnehmen. Dafür ist der Beschluss eines Überleitungsgesetzes im Herbst diesen Jahres erforderlich, das mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten soll.
Geplant ist ein einheitliches Sozialversicherungsgesetz für 1,2 Mio. Selbständige, die Kunden des neuen Trägers SVS sein werden. Die Vertreter der SVA und SVB erwarten sich durch die Zusammenlegung Synergiepotentiale von durchschnittlich 10 Mio. Euro jährlich.
Ein einheitliches Leistungsrecht in der Kranken- und Unfallversicherung mit harmonisierten Selbstbehalten mit einkommensabhängigen Obergrenzen ist vorgesehen. Weiters ist ein einheitlicher Beitragssatz von 7,5% in der Krankenversicherung geplant.
Quelle: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Online seit: 22.07.2005

