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In ihrer Existenz bedrohte Betriebe werden mittels einer Sofort-Hilfe von bis zu 10.000 Euro unterstützt. Diese Unterstützung kann unbürokratisch über die Wirtschaftskammer im jeweiligen Bundesland beantragt werden.
Die Wirtschaftskammer Tirol hat Info-Leitungen installiert, bei denen unter anderem auch alle arbeitsrechtlichen Fragen sofort beantwortet werden. Weiters hat sie eine ?Checkliste? erstellt, die betroffenen Betrieben bei der Vorgangsweise zur Schadenerhebung helfen soll.
>> Infos Wirtschaftskammer Tirol
Weiters plant die Tourismusbank im Rahmen der Tourismus-Förderung eine entsprechende Hilfsaktion für die durch Hochwasser geschädigten Betriebe.
Ähnlich wie beim Hochwasser 2002 werden geschädigte Betriebe voraussichtlich einige steuerliche Erleichterungen eingeräumt bekommen. Ein diesbezüglicher Regierungsbeschluss wird für den 30. August erwartet.
Quelle: wko.at
Online seit: 26.08.2005

