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Das Jahr 2009 brachte neue Stufen und eine niedrigere Einkommensteuer. Einkommen Selbständiger sind seither bis 11.000 Euro steuerfrei.
Wichtiger Hinweis! Ab 2016 gelten neue Einkommensteuerstufen - Infos dazu in dem Artikel Einkommensteuer: neue Tarife ab 2016 (hier klicken). Die hier dargestellten Regelungen zur Einkommensteuer sind bis 2015 gültig.
Mit dem Steuerpaket will die österreichische Regierung den Konjunkturabschwung abfedern. Am 11. März 2009 wurde vom Nationalrat und am 26. März im Bundesrat das Steuerreformgesetz 2009 (StRefG 2009) beschlossen. Was bringt es?
Bis zum Jahr 2009 waren jährliche Einkommen bis 10.000 Euro steuerfrei. Für das Einkommen von 10.001 Euro bis 25.000 Euro galt ein Steuersatz von 38,33 Prozent und für Einkommen über 25.000 Euro bis zu 51.000 Euro ein Steuersatz von 43,60 Prozent. Einkommen von mehr als 51.000 Euro wurden mit 50 Prozent versteuert.
Nun sind Einkommen bis 11.000 Euro steuerfrei. Für das Einkommen von 11.001 Euro bis 25.000 Euro gilt nun ein Steuersatz von 36,50 Prozent und für jenes Einkommen, das 25.000 Euro übersteigt bis 60.000 Euro unterliegt einem Steuersatz von 43,21 Prozent. Darüberliegende Einkommen unterliegen nach wie vor dem Spitzensteuersatz von 50 Prozent.
Selbständige bis zu 10.000 Euro zahlen nach wie vor keine Einkommensteuer und ersparen sich durch das neue System auch nichts. Bei einem Einkommen von 11.000 Euro zahlt man 2009 allerdings um 383 Euro weniger als 2008.
Einige weitere Beispiele: Bei einem Jahreseinkommen von...
Hinweis:
Grundsätzlich gelten für Selbständige die gleichen Stufen und Steuersätze wie für unselbständig Beschäftigte. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten zahlen Lohnsteuer, Selbständige zahlen Einkommensteuer. Die Lohnsteuer unterscheidet sich von der Einkommensteuer lediglich in ihrer Erhebungsform. Der Steuertarif ist grundsätzlich gleich.
Online seit: 27.03.2009
Quelle: Bundesministerium für Finanzen
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