www.unternehmer-in-not.at

Neues Sanierungsverfahren ab 2010

Pfad: http://www.unternehmer-in-not.at/aktkn_118_neues_sanierungsverfahren_2010.php

Der gerichtliche Ausgleich wird zum Sanierungsplan, Zwangsausgleich wird weiter bestehen.

Das neue Insolvenzrechtsänderungsgesetz (IRÄG 2009) geht am 20. August in Begutachtung und soll mit 1. Jänner 2010 in Kraft treten.

Vereinheitlichung der Verfahren

Bislang wurden Insolvenzverfahren entweder als Konkursverfahren oder als Ausgleichsverfahren abgewickelt. Nun soll es ein einheitliches Insolvenzverfahren geben.

Sanierungsplan statt gerichtlicher Ausgleich

Bislang erfolgten gerichtliche Sanierungen überwiegend im Rahmen eines Zwangsausgleichs, der gerichtliche Ausgleich hingegen liegt seit geraumer Zeit in einem Dornröschenschlaf. Hier will das IRÄG 2009 ansetzen.

Kernpunkt der Reform wird daher der neu geschaffene Sanierungsplan sein, der über folgende Kernelemente verfügen soll:

Der Zwangsausgleich mit der 20%igen Mindestquote bleibt weiterhin bestehen.

Online seit: 20.08.2009

Quelle: Bundesministerium für Justiz

Pfad: http://www.unternehmer-in-not.at/aktkn_118_neues_sanierungsverfahren_2010.php

Ein Informationsangebot von www.unternehmer-in-not.at