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Quoten der Insolvenzgläubiger in Deutschland

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Das Insolvenzplanverfahren bringt für die Gläubiger deutliche bessere Quoten.

Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) führte eine Sonderauswertung der beim Landesbetrieb IT.NRW eingegangenen Ergebnismeldungen für Insolvenzverfahren der Jahrgänge 2002 bis 2007 durch.

Erste Befunde zu den durchschnittlichen Befriedigungsquoten für Insolvenzgläubiger wurden nun vorgelegt.

Sehr bescheiden Quoten im Regelverfahren

Bezogen auf alle betrachteten Regelverfahren, die rein formal gesehen mit einer Schlussverteilung endeten, wurden die offenen Forderungen der Insolvenzgläubiger im Durchschnitt zu einem Anteil von 3,6 % durch die verfügbare Masse befriedigt. Bei rund zwei Drittel blieb nach Abschluss des Verfahren für die Gläubiger gar nichts übrig, bei den restlichen 37% reichte die zu verteilende Masse lediglich dazu aus, durchschnittlich 5,4 % der offenen Forderungen der Insolvenzgläubiger zu befriedigen.

Höhere Quote bei Insolvenzplanverfahren

Unter Anwendung des Insolvenzplanverfahrens, das meist eine Eigensanierung vorbereitet, sieht die Situation für die Gläubiger deutlich besser aus.

Die Deckungsquote lag bei Einzelunternehmen im Durchschnitt bei 13 % der Forderungen, bei Gesellschaften sogar bei gut 60 % und damit deutlich über den Durchschnittswerten des Regelverfahrens.

Allerdings wird die Sanierung über ein Insolvenzplanverfahren noch wenig genutzt: bei nur 1% aller Insolvenzfälle wurde es angewendet.

Online seit: 22.09.2009

Quelle: Institut für Mittelstandsforschung Bonn

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