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Bei der geplanten Insolvenzrechtsreform spießt es sich. Ursprünglich sollte das neue Insolvenzrecht mit Beginn 2010 in Kraft treten.
Offensichtlich ist es nicht gelungen, über die Insolvenzrechtsreform Einigkeit zu erzielen. Sie wurde daher heute nicht im Ministerrat behandelt und das Inkrafttreten der Reform mit Anfang 2010 ist fraglich.
Die Insolvenzrechtsreform (IRÄG 2009) war als großer Wurf geplant. Unternehmen sollten dazu animiert werden, früher mit der Sanierung ihres Unternehmens zu beginnen. Dazu wurde ein umfangreiches Paket geschnürt, das den Unternehmen die Sanierung erleichtern sollte.
Teile dieses Pakets wurden bereits im Vorfeld als nachteilig für die Gläubiger kritisiert. Ursprünglich hätte beispielsweise eine Vertragsauflösung, die bis zu drei Wochen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erklärt wurde, unwirksam sein sollen.
Gleichzeitig war es den Banken gelungen, eine Entschärfung der Anfechtungsmöglichkeiten für Sanierungskredite in den Entwurf zu reklamieren. Dies dürfte die Sozialversicherungsträger auf den Plan gerufen haben. Sie kritisieren, dass damit die Banken besser gestellt wären als die Krankenkassen.
Ob aus dem IRÄG 2009 ein IRÄG 2010 wird oder die Insolvenzrechtsreform überhaupt auf Eis gelegt wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Das Justizministerium hofft nach wie vor, dass das Gesetz mit Jänner 2010 in Kraft treten kann.
Online seit: 17.11.2009
Quelle: Die Presse 17.11.2009; Wiener Zeitung 18.11.2009
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