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Reform Insolvenzrecht - wann?

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Sowohl für Unternehmensinsolvenzen als auch für Privatkonkurse sind Reformen vorgesehen.

Reform betreffend Unternehmensinsolvenzen

Wir haben in letzter Zeit bereits darüber berichtet - im Bereich der Unternehmensinsolvenzen waren mit dem IRÄG 2009 umfassende Reformen vorgesehen. Diese hatten vor allem das Ziel, dem gerichtlichen Ausgleich wieder Leben einzuhauchen.

Aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise wurde dem IRÄG 2009 höchste Priorität eingeräumt. Es half nicht viel, im Zuge des Begutachtungsverfahrens kristallisierten sich jede Menge inhaltlicher Differenzen heraus. Nun wird damit gerechnet, dass das IRÄG 2009 wohl kaum vor Mitte 2010 in Kraft treten kann.

Reform im Bereich der Privatkonkurse

Schon bedeutend länger wurde an Reformen im Bereich des Privatkonkurses gearbeitet. Kernstück der Pläne war die Einführung einer amtswegigen Konkurseröffnung sobald die Zahlungsunfähigkeit Privater offenkundig wird. Der Gedanke dahinter war, Überschuldete vor einem weiteren Explodieren der Schulden insbesondere durch Inkasso- u. Mahnkosten zu schützen.

Auch dieser - an sich löbliche - Gedanke fand nicht ungeteilte Zustimmung. Da in der Zwischenzeit der Reformierung des Unternehmensinsolvenzrechts klare Priorität eingeräumt wurde, werden Reformen im Bereich des Privatkonkurses wohl noch auf sich warten lassen.

Online seit: 21.12.2009

Quelle: KSV 1870

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