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Der Gewinnfreibetrag löst 2010 den "Freibetrag für investierte Gewinne" ab. Die Ersparnis bei der Einkommensteuer ist damit nicht mehr an das Investitionserfordernis gebunden.
Die Zeiten sind für viele hart und gute Nachrichten selten. Eine gute Nachricht gibt es besonders für Selbständige mit geringen Einkommen, die den 10%igen "Freibetrag für investierte Gewinne" aufgrund knapper Kasse nicht (zur Gänze) nutzen konnten. Dieser Steuer-Freibetrag konnte nur in Anspruch genommen werden, wenn entsprechende Investitionen getätigt wurden.
Die Steuerreform 2009 brachte einige interessante Neuerungen, die ab 2010 gelten:
Für Gewinne bis zu 30.000 Euro steht der 13%ige Freibetrag also zu, auch wenn keine Investitionen getätigt werden (Grundfreibetrag). Erst für Gewinne zwischen 30.000 Euro und 100.000 Euro sind Investitionen erforderlich, um den Steuervorteil vollständig ausschöpfen zu können (investitionsbedingter Gewinnfreibetrag).
Wurde im Jahr 2009 der Freibetrag für investierte Gewinne nicht in Anspruch genommen, so ergibt sich 2010 im Vergleich dazu beispielsweise folgende Ersparnis bei der Steuer:
Bei 15.000 Euro Gewinn: 712 Euro weniger Einkommensteuer
Bei 20.000 Euro Gewinn: 949 Euro weniger Einkommensteuer
Bei 30.000 Euro Gewinn: 1.685 Euro weniger Einkommensteuer
Der Gewinnfreibetrag steht für Gewinne aus betrieblichen Einkünften zu, also für Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit, selbständiger Arbeit und für Einkünfte aus Land- u. Forstwirtschaft.
Der Grund-Freibetrag steht bei einer Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Bilanzierern und auch bei Gewinnermittlung durch Pauschalierung zu. Der investitionsbedingte Freibetrag nur bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung, nicht jedoch Pauschalierern.
Online seit: 16.02.2010
Quelle: Bundesministerium für Finanzen
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