www.unternehmer-in-not.at

Arbeitslosengeld 2007

Pfad: http://www.unternehmer-in-not.at/aktkn_72_arbeitslosengeld_2007.php

Unbefristete Rahmenfristerstreckung für GSVG-Versicherte weiter aufrecht

Die Pläne für eine spezielle Arbeitslosenversicherung für Selbständige werden auch von der neuen Regierung gewälzt. Aber nun gilt für's erste einmal weiterhin der Status Quo.

Unbefristete Rahmenfristerstreckung bleibt aufrecht

Provisorien halten in Österreich bekanntlich besonders lange, und das gilt auch für die unbefristete Rahmenfristerstreckung für Zeiten, in denen eine GSVG- bzw. BSVG-Versicherungspflicht vorlag.
Mit anderen Worten: §15 ALVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz) legt fest, dass normalerweise Arbeitslosengeld, das nicht innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses in Anspruch geommen wurde, verfällt. Bei Vorliegen einer Krankenversicherungspflicht nach dem GSVG oder BSVG, bleibt dieser Anspruch unbefristet aufrecht.

Ein Tipp aus der Praxis

Das bedeutet auch, dass ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits vor 20 oder 30 Jahren erworben werden konnte, sofern man vor der Selbständigkeit in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis war und den Anspruch noch nicht aufgebraucht hat.
Das Arbeitsmarktservice (AMS) überprüft bei der Bearbeitung des Antrags den Anspruch jedoch routinemäßig anhand einer Datenbank. In dieser Datenbank sind Beschäftigungsverhältnisse, die bereits sehr weit zurückliegen, häufig nicht erfasst. Falls ein Antrag negativ beschieden wird und das Beschäftigungsverhältnis bereits längere Zeit zurückliegt, kann es sich durchaus auszahlen, noch einmal etwas Hartnäckigkeit zu zeigen.

Online seit: 26.01.2007

Quelle: RIS, §15 ALVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz)

Pfad: http://www.unternehmer-in-not.at/aktkn_72_arbeitslosengeld_2007.php

Ein Informationsangebot von www.unternehmer-in-not.at