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Für anerkannte Schuldenberatungsstellen gibt es seit Jänner 2008 ein eigenes Schuldenberatungszeichen.
Mit 1. Jänner 2008 trat die sogenannte Schuldenberatungs-Novelle (Schu-Nov) in Kraft. In ihr wird festgelegt, welche Kriterien Schuldenberatungsstellen erfüllen müssen, um als anerkannte Schuldenberatungsstelle bevorrechtet werden zu können.
In Par. 12 Abs.1 des Insolvenzrechtseinführungsgesetzes ist genau gelistet, welche Kriterien zu erfüllen sind:
Neu eingeführt wurde das Schuldenberatungszeichen, das nur anerkannte Schuldenberatungsstellen führen dürfen. Es besteht aus dem Bundeswappen mit dem Zusatz "Staatlich anerkannte Schuldenberatung"
Online seit: 24.06.2008
Quelle: ris.bka.gv.at - Schuldenberatungs-Novelle
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