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Siegel für anerkannte Schuldenberatungsstellen

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Für anerkannte Schuldenberatungsstellen gibt es seit Jänner 2008 ein eigenes Schuldenberatungszeichen.

Mit 1. Jänner 2008 trat die sogenannte Schuldenberatungs-Novelle (Schu-Nov) in Kraft. In ihr wird festgelegt, welche Kriterien Schuldenberatungsstellen erfüllen müssen, um als anerkannte Schuldenberatungsstelle bevorrechtet werden zu können.

Staatliche anerkannte Schuldnerberatungsstelle

In Par. 12 Abs.1 des Insolvenzrechtseinführungsgesetzes ist genau gelistet, welche Kriterien zu erfüllen sind:

Schuldenberatungszeichen

Neu eingeführt wurde das Schuldenberatungszeichen, das nur anerkannte Schuldenberatungsstellen führen dürfen. Es besteht aus dem Bundeswappen mit dem Zusatz "Staatlich anerkannte Schuldenberatung"

Online seit: 24.06.2008

Quelle: ris.bka.gv.at - Schuldenberatungs-Novelle

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