Pfad: http://www.unternehmer-in-not.at/aktkn_81_arbeitslosenversicherung_neugruender.php
Mit 1.1.2009 ändern sich die Bestimmungen zur unbefristeten Rahmenfristerstreckung.
Mit 1. Jänner 2009 treten die neuen Bestimmungen zur Arbeitslosenversicherung Selbständiger in Kraft. Für Personen, die derzeit eine Gründung planen, kann es einen merklichen Unterschied machen, ob sie noch 2008 gründen oder erst 2009 - allerdings nur, wenn sie bereits einen aufrechten Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben.
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt unbefristet aufrecht (sogenannte unbefristete Rahmenfristerstreckung). So lange Sie selbständig und nach dem GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgeetz) versichert sind, verlieren Sie ihre Ansprüche nicht.
Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Diese Neuregelung sollten sich also all jene genauer ansehen, ...
Online seit: 05.09.2008
Quelle: WKO, Informationen zur Arbeitslosenversicherung
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