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Gallus-Konkurs: Strafanzeige gegen Eigentümer

AK erstattet wegen des Verdachts der betrügerischen Krida Strafanzeige.

Stichworte: Gläubigerbegünstigung | Insolvenz | Krida

Gallus war Mitte Dezember insolvent geworden, 180 Beschäftigte sind betroffen.

Disput um die Markenrechte

Nachdem nun alle Rettungsversuche gescheitert sind, erstattet die Arbeiterkammer Kärnten Strafanzeige gegen den Eigentümer Gerard van Spaendonck wegen des Verdachts der betrügerischen Krida. Streitpunkt dabei ist der Übergang der Rechte für die Marke "Gallus" von der Vertriebsgesellschaft "Gallus Marketing & Sales GmbH" an den Eigentümer im Juni 2004.

Gerard van Spaendonck hatte damals eine Garantieerklärung für einen Bankkredit in der Höhe von 800.000 Euro für die Gallus Vertriebsgesellschaft abgegeben. Als Sicherstellung für die Garantieübernahme ließ er sich die Markenrechte abtreten. Anschließend kaufte van Spaendock die verpfändeten Markenrechte um 800.000 Euro persönlich zurück. Laut Medienberichten besteht der Eigentümer auf die Markenrechte und will nun in anderen Ländern die Produktion mit der Marke "Gallus" wieder aufnehmen.

Günstiger Kauf oder ersetztes Eigenkapital?

Die AK Kärnten setzt nun an zwei Punkten an:

  1. der Wert der Marke dürfte die 800.000 Euro deutlich übersteigen;
  2. es muss davon ausgegangen werden, dass sich Gallus bereits im Sommer 2004 in der Krise befand - eine eigenkapitalersetzende Funktion entsprechend dem seit 1. Jan. 2004 gültigem Eigenkapitalersatz-Gesetz (EKEG) könnte also vorliegen.

Von Gläubigerbegünstigung zur betrügerischen Krida

Die AK Kärnten argumentiert, dass durch diese Vorgehensweise die Vermögenslage der Gesellschaft verschlechtert und die Ansprüche der Gläubiger geschmälert wurden. Neben einer vermuteten Gläubigerbegünstigung ist nach Ansicht der AK durch die unzulässige Rückzahlung der eigenkapitalersetzenden Forderung auch der Tatbestand der betrügerischen Krida verwirklicht.

Quelle: Arbeiterkammer Kärnten

Online seit: 26.01.2005

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