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Wien: Nahversorgungsförderung leichter erreichbar

Mindestinvestitionssumme auf 4.000 Euro reduziert

Stichworte: Bundesländer: Wien | Förderungen | Kleine Unternehmen

Der Wiener Wirtschaftsförderungsfonds (WWFF) hat seine Förderrichtlinien adaptiert, darunter auch jene zur Förderung der Nahversorgung. Bislang musste für eine Förderung eine Mindestinvestitonssumme von 7.500 Euro erbracht werden. Die Absenkung auf eine Mindestinvestiton von 4.000 Euro soll es der überwiegenden Zahl der Kleinstunternehmen erleichtern, die Förderungen in Anspruch zu nehmen. Die neue Richtlinie gilt bis 2008.

Zielgruppe: Kleinstunternehmen

Diese Nahversorgungsförderung richtet sich an Kleinstunternehmen,

  • mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von höchstens 2 Millionen Euro;
  • die seit mindestens 2 Jahren operativ tätig sind;
  • und über eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügen. Die Liste der förderfähigen Branchen reicht von B wie Bäcker über K wie Kaffeekäuser bis Z wie Zoofachhandel.

Förderbar sind materielle Investitionen, aber auch Schulungs- und Beratungskosten und Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Weitere Informationen direkt beim WWFF bzw. auf der Website des WWFF unter Förderungen.

Quelle: Wiener Wirtschaftsförderungsfonds WWFF

Online seit: 01.04.2005

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