Stichworte: Abschöpfungsverfahren | Exekution | Privatkonkurs
Parallel mit der Einigung über ein neues Unternehmensinsolvenzrecht, wurden auch die Eckpfeiler für eine Nachjustierung der Regelungen zum Privatkonkurs festgelegt.
Die Privatkonkursregelungen sollen so "nachgerüstet" werden, dass auch soziale Härtefälle eine Chance erhalten, nach der langen Phase der Abschöpfung in ein schuldenfreies Leben zurückkehren zu können. Diese Personen sollen nach einer Phase redlichen Bemühens leichter entschuldet werden
Das Abschöpfungsverfahren und die Restschuldbefreiung sollen weiters flexibler gestaltet werden. Das derzeitige Billigkeitssystem für die Restschuldbefreiung wird in ein System des Anspruchs auf Entschuldung bei berücksichtigungswürdigen Gründen (Schicksalsschläge etc.) umgestaltet.
Derzeit erreichen rund 13% der SchuldnerInnen in einem Abschöpfungsverfahren die 10%-Quote nicht. Die gemeinnützigen Schuldnerberatungen betonen immer wieder, dass gerade für gescheiterte Selbständige die 10%ige Quote eine oft unerreichbare Hürde darstellt da die durchschnittliche Verschuldung der ehemals Selbständigen deutlich über dem Niveau anderer Überschuldeter liegt. Für hoch verschuldete ehemalige Selbständige könnte sich also eine Tür Richtung Entschuldung aufmachen.
Damit es aber gar nicht erst zur Verschuldung kommt, sind folgende präventive Maßnahmen angedacht: Bereits im Fall des Zahlungsverzugs sollen Zahlungen vorrangig auf das Kapital angerechnet werden, das übermäßige Anwachsen von Zinseszinsen soll verhindert werden. Ziel ist auch, verstärkte Anreize zur frühzeitigen Rückzahlung von Schulden zu schaffen und sinnlose Exekutionen hintanzuhalten, die nur dazu führen, dass die Schulden weiter anwachsen.
Quelle: www.schuldnerberatung.at
Online seit: 10.03.2010

