Stichworte: Abschöpfungsverfahren | Geschäftsführer GmbH | Insolvenz | Konkursantrag | Schuldenregulierung | Schuldnerberatung
Seit 1995 gibt es auch für Private die Möglichkeit, sich aus der Schuldenfalle endültig zu befreien. Umgangssprachlich wird dieses Verfahren zur Schuldenregulierung als Privatkonkurs bezeichnet.
Obwohl für Private gedacht, zeigte sich rasch, dass viele ehemals Selbständige und Geschäftsführer von GmbHs diese Möglichkeit in Anspruch genommen haben. Aufgrund von Haftungen und Bürgschaften ist eine große Zahl der Selbständigen auch nach dem Unternehmenskonkurs persönlich hoch verschuldet. Dieser Gruppe war bis zur Einführung des Privatkonkurses eine Entschuldung de-facto nicht möglich.
Folgende Probleme treten bei ehemaligen Unternehmern häufig auf:
Aber lassen Sie sich nicht sofort entmutigen, sondern wenden Sie sich an eine gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle. Leider sind viele andere Menschen auch in einer ähnlich misslichen Lage. Die Schuldnerberatungsstellen sind daher heillos überlaufen und Sie müssen daher mit Anmeldezeiten von mehreren Wochen bis Monaten rechnen.
Online seit: 28.07.2003


Unter Berücksichtigung des Eigenkapitalersatzgesetzes, Sozialbetrugsgesetzes 2005, der EO-Novelle 2005, des Entwurfes der Insolvenzrechts-Novelle 2005