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Privatkonkurse 2010: weniger Selbständige im Privatkonkurs

Arbeitslosigkeit und geringe Einkommen deutlich häufiger Ursache für Überschuldung. Überwiegende Zahl der Privatkonkurse mündet in einem Zahlungsplan. An einer Reform des Privatkonkurses wird weiter gearbeitet.

Stichworte: Abschöpfungsverfahren | Insolvenzstatistik | Schuldenregulierung | Schuldnerberatung | Zahlungsplan

Jährlich berichten die staatlich anerkannten Schuldnerberatungen über die Entwicklungen der Privatkonkurse und über ihre Tätigkeiten. Nun liegt der Schuldenreport 2011 vor, mit dem über die Entwicklungen des Jahres 2010 Bilanz gezogen wird. Die staatlich anerkannten Schuldnerberatungen erkennt man übrigens an ihrem speziellen Gütesiegel.

Zahl der Privatkonkurse 2010 (noch) stabil

10.374 Konkursanträge wurden im Jahr 2010 gestellt. 9.048 eröffnete Privatkonkurse bedeuten in der Insolvenzstatistik ein leichtes Minus von 0,5 Prozent gegenüber 2009. Ein Großteil (63 Prozent) der Klienten der staatlich anerkannten Schuldnerberatungen war 2010 mit maximal 50.000 Euro verschuldet, weitere 20 Prozent kämpften mit Schulden zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro.

Rd. Zwei Drittel der Konkursverfahren münden in einem Zahlungsplan, die Gläubiger akzeptieren also eine fixe Quote. Ein knappes Drittel der Verfahren endet in einem Abschöpfungsverfahren, es kommt also zur Pfändung auf das Existenzminimum für sieben Jahre.

Selbständigkeit seltener Grund für Überschuldung

In den Jahren 2005 bis 2008 gaben zwischen 22 und 24 Prozent der Klienten der staatlich anerkannten Schuldnerberatungen gescheiterte Selbständigkeit als Grund für die Überschuldung an. Damit war gescheiterte Selbständigkeit in diesen Jahren die am häufigsten genannte Ursache für Überschuldung. Im Jahr 2009 sank dieser Anteil auf 19 Prozent und 2010 schließlich auf 16 Prozent.

Bereits 2009 gaben 27 Prozent der Überschuldeten Arbeitslosigkeit bzw. verschlechterte Einkommenssituation als Hauptursache für die Überschuldung an. Dieser Anteil stieg 2010 sogar auf 43 Prozent. Die Arbeitsmarktkrise machte sich also mit einer gewissen Zeitverzögerung bemerkbar, denn 2007 und 2008 nannten nur 19 Prozent der Überschuldeten Arbeitslosigkeit und Einbußen beim Einkommen als Hauptursache für die Überschuldung.

Reform des Privatkonkurses in Arbeit

Grundsätzlich existiert im Gesetz der Begriff Privatkonkurs nicht. Die Insolvenzrodnung kennt beginnend mit §181 nur "Sonderbestimmungen für natürliche Personen". Privatkonkurs ist also eine umgangssprachliche Bezeichnung, die jedoch inzwischen fest verankert ist und auch in der Fachliteratur Verwendung findet.

Die Schuldnerberatungen berichten im Schuldenreport 2011 auch über Reformvorhaben betreffend den Privatkonkurs. Zur Diskussion stehen demnach derzeit:

  • Überschuldete Personen mit sehr niedrigen Einkommen sollen leichteren Zugang zum Privatkonkurs erhalten.
  • Anreize für frühzeitige Rückzahlung von Schulden sollen geschaffen werden.
  • Erweiterung der Billigkeitsgründe womit eine Restschuldbefreiung auch bei Nicht-Erreichen der 10% - Mindestquote in mehr Fällen ermöglicht wird. Dies soll vor allem Fälle betreffen, in denen sich die Einkommensverhältnisse der Schuldner ohne eigenes Verschulden verschlechtert haben (z.B. Krankheit).
  • Die staatliche anerkannten Schuldnerberatungen plädieren für eine Änderung der Verfahrensdauer. Das Abschöpfungsverfahren soll auf zumindest fünf Jahre verkürzt werden.

Quelle: ASB Schuldnerberatungen: Schuldenreport 2011, 2010, 2009, 2008, 2007 und 2006

Online seit: 17.05.2011

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