Die seit 1. Juli 2010 geltende Insolvenzordnung soll die Zahl der gerichtlichen Sanierungen weiter steigern und löst gleichzeitig die Konkursordnung und die Ausgleichsordnung ab.
Rd. 1.600 Unternehmensinsolvenzen wurden im 1. Quartal 2011 in Österreich verzeichnet. Zunehmend sind kleinere Unternehmen von Insolvenzen betroffen.
Das neue Insolvenzrecht ist erst seit 1. Juli 2010 in Kraft, das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung wird jedoch bereits gut angenommen.
Am 2. März 2010 wurde die Regierungsvorlage zum Insolvenzrechts-Änderungsgesetz (IRÄG) 2010 beschlossen.
Bei der geplanten Insolvenzrechtsreform spießt es sich. Ursprünglich sollte das neue Insolvenzrecht mit Beginn 2010 in Kraft treten.
Der gerichtliche Ausgleich wird zum Sanierungsplan, Zwangsausgleich wird weiter bestehen.

